Für die Rufbereitschaft im gem. PsychHG (Hintergrunddienst) suchen wir Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder verwandte Fachrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte, die mindestens sechs Monate Berufserfahrung in der stationären Akutpsychiatrie aufweisen und die im Kreis Nordfriesland oder in anliegenden Gemeinden leben.
Es handelt sich um einen Hintergrunddienst mit ausschließlich gutachterlichen Aufgaben hinsichtlich des Vorliegens der Unterbringungsvoraussetzungen gem. PsychHG.
Vorgeschaltet ist ein sozialpsychiatrischer Krisendienst, der auch die behördlichen Aufgaben bei einer Unterbringung gem. PsychHG wahrnimmt.
Die Rufbereitschaft bezieht sich auf die Zeiten, in denen der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises nicht besetzt ist, also Montag bis Donnerstag jeweils von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr, üblicherweise mit Teilung der Dienste in dem Zeitraum von Montag bis Freitag und Freitag bis Montag. Andere Regelungen sind im Einzelfall möglich.
Erwartet wird, dass Sie mit einem eigenen PKW innerhalb von 2 Stunden an dem jeweiligen Einsatzort innerhalb des Kreises Nordfriesland erscheinen können und eine Begutachtung durchführen.
für die reine Rufbereitschaft ein Honorar je Kalendertag in Höhe von
• 240 Euro für Montag bis Donnerstag, 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr
• 300 Euro für Freitag, 12:00 Uhr bis 08:00 Uhr, und
• 360 Euro für Samstag und Sonntag, 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
• tatsächliche Einsatzzeiten werden zusätzlich mit 70,00 Euro werktags bzw. 75,00 Euro an Sonn-und Feiertagen pro Stunde und 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer vergütet.
• als Entschädigung von Versicherungsbeiträgen und Energiekosten eine monatliche Pauschale in Höhe von 20,00 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, an Fortbildungsangeboten der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen kostenlos teilzunehmen.
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